Haben Sie in der Vergangenheit gegenüber der Finanzbehörde unvollständige Angaben gemacht, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Eine vollständige Nacherklärung gegenüber dem Finanzamt ist zur Erlangung vollständiger Straffreiheit unerlässlich.
Wir ermitteln für Sie die betroffenen Steuerarten und stellen fest, inwieweit strafrechtlich noch keine Verjährung eingetreten ist. Bei Auftragserteilung erstellen wir für Sie alle erforderlichen Erklärungen unter Berücksichtigung der inhaltlichen und formellen Voraussetzungen für die Selbstanzeige. Selbstverständlich beachten wir insoweit die verschärften gesetzlichen Anforderungen.
Wir bieten eine qualitativ hochwertige Beratung. Unabhängige Zufriedenheitsbefragungen unserer Mandanten bescheinigen uns überdurchschnittlich hohe Bewertungen. Gern sind wir auch für Sie aktiv.
Sie wissen noch nicht so recht, ob wir Ihnen weiterhelfen können? Dann vereinbaren Sie doch einen Gesprächstermin. Es würde uns freuen, von Ihnen zu hören.
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