Im unternehmerischen Bereich gibt es aus unterschiedlichen Gründen Bedarf zur Anfertigung von betrieblichen Steuererklärungen. Im Rahmen der laufenden Jahresabschlussarbeiten sind, abhängig von Rechtsform und Art der unternehmerischen Tätigkeit, regelmäßig Erklärungen zur Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und ggf. Körperschaftsteuer sowie Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen anzufertigen. Die ermittelten Steuern sind zum Teil unmittelbar im Rahmen des Jahresabschlusses in Form von Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen darzustellen.
Darüber hinaus kann aufgrund von Sondersachverhalten die Erstellung gesonderter betrieblicher oder privater Steuererklärungen erforderlich sein. Denkbar sind insoweit:
Im privaten Bereich sind, abhängig von der Art der erzielten Einkünfte, bei Anfertigung von Einkommensteuererklärungen unterschiedliche Faktoren zur Erzielung einer optimierten Steuerbelastung zu beachten. Im Rahmen der Zusammenstellung der relevanten Belege und Nachweise unterstützen wir Sie mit individuell auf Ihren Bedarf zugeschnittenen Checklisten.
Für betrieblichen und private Steuererklärungen gilt gleichermaßen: Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage besprechen wir gemeinsam etwaige Gestaltungsmöglichkeiten und übernehmen als letzten Schritt ebenfalls die elektronische Übermittlung der Erklärungen an die Finanzverwaltung.
Unsere Dienstleistungen im Bereich Steuererklärungen umfassen insbesondere:
Wir bieten eine qualitativ hochwertige Beratung. Unabhängige Zufriedenheitsbefragungen unserer Mandanten bescheinigen uns überdurchschnittlich hohe Bewertungen. Gern sind wir auch für Sie aktiv.
Sie wissen noch nicht so recht, ob wir Ihnen weiterhelfen können? Dann vereinbaren Sie doch einen Gesprächstermin. Es würde uns freuen, von Ihnen zu hören.
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