Zur Absicherung des Prüfungsurteils holen Abschlussprüfer ausreichende und angemessene Prüfungsnachweise ein. Dazu werden häufig Saldenbestätigungen von Debitoren und Kreditoren erbeten. Der Bestätigungsprozess stellt sich sowohl für das geprüfte Unternehmen als auch für den Abschlussprüfer als aufwendig dar. Durch Nutzung digitaler Verfahren kann hier für alle Beteiligten eine Effizienzsteigerung geschaffen werden.
Sind die Höhe von Forderungen und Verbindlichkeiten in einem Jahresabschluss wesentlich, so werden in der Regel Saldenbestätigungen von Dritten eingeholt. Dabei wird die Aktion nicht für sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten durchgeführt, sondern lediglich in Stichproben. Ziel ist es, durch die Antworten der Dritten hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, dass die in der Rechnungslegung enthaltenen Angaben keine falschen Aussagen enthalten.
Bei Bestätigungsanfragen unterscheidet man zwischen zwei Methoden:
Bei der positiven Methode wird der auserwählte Dritte in jedem Fall um Antwort gebeten. Diese Methode kann auf zwei verschiedenen Weisen (offene oder geschlossene Saldenbestätigung) erfolgen. In der offenen Saldenbestätigung teilt der Dritte den Saldo von sich aus mit, während bei der geschlossenen Variante ein bereits vorgegebener Saldo bestätigt oder abgelehnt werden muss.
Bei der negativen Methode wird gebeten, nur in dem Fall zu antworten, in dem keine Übereinstimmung zu dem angegebenen Saldo vorliegt.
Die Nachweise aus der positiven Methode weisen eine höhere Verlässlichkeit im Vergleich zu der negativen Methode auf, da bei fehlender Rückmeldung seitens des Dritten bei der negativen Methode automatisch eine Übereinstimmung unterstellt wird. Andere Gründe, wie z. B. eine Nichtzustellung oder das Vergessen zu antworten, werden durch diese Methode nicht aufgedeckt. Aus diesem Grund sollte die negative Methode nur in Ausnahmefällen angewandt werden.
Wir bieten unseren Mandanten an, das Bestätigungsverfahren entweder über den traditionellen bekannten Prozess oder elektronisch unter Einsatz einer digitalen Plattform auszuführen. Uns ist es wichtig, dass das Verfahren zu unseren Mandanten passt.
Das konventionelle Verfahren beginnt mit der Auswahl der Stichprobe durch den Abschlussprüfer. Die Bestätigungsanfragen werden von unseren Mandanten erstellt und im Anschluss durch uns kontrolliert und versendet. Der Versand der Bestätigungsanfragen erfolgt über die Post. Der Rückversand kann alternativ auch per Fax oder per E-Mail erfolgen. Die Auswertungen werden in unseren Arbeitspapieren dokumentiert. Bei Rückfragen oder Saldenunstimmigkeiten kontaktieren wir unseren Mandanten und bitten ihn um Klärung. Die Rückmeldungen gehen bei uns ein und werden ausgewertet.
Das digitale Verfahren bietet einige Vorteile sowohl für unseren Mandanten als auch für uns. Wir nutzen die Lösung der Auditi GmbH. Die gesamte Bestätigungsaktion wird dort in einer Cloud-Lösung abgewickelt. Sowohl der Abschlussprüfer als auch der Mandant haben Zugriff auf die digitale Plattform und können somit von Anfang bis Ende die Bestätigungsaktion gemeinsam verfolgen. Zu Beginn zieht der Abschlussprüfer die Stichprobe in Auditi. Nach dem Hochladen einer Kunden-/Lieferanten-Stammdatenliste und eines Briefkopfs des Mandanten werden die Bestätigungsanfragen anhand eines Musteranschreibens von Auditi angefertigt. Ein Erstellen der Anfragen durch den Mandanten (wie bei der konventionellen Weise) ist daher nicht mehr erforderlich. Das Versenden der Anfragen kann von dem Abschlussprüfer in Auditi per Knopfdruck angestoßen werden. Der Zeitaufwand für das Ausdrucken und das Kuvertieren der Briefe entfällt somit. Der Rückversand an Auditi erfolgt über die Post oder per E-Mail. Dort wird die Antwort eingescannt und über einen QR-Code der richtigen Anfrage zugeordnet. Sobald eine neue Antwort auf der Plattform eingegangen ist, erhalten der Abschlussprüfer und der Mandant eine E-Mail, so dass beide Parteien hinsichtlich der Bestätigungsaktion auf dem aktuellsten Stand sind. Im Anschluss wird mit der Auswertung der Saldenbestätigungen begonnen. Bei Antworten mit Saldenunstimmigkeiten kann der Status dieser Antwort auf „zu klären“ gesetzt werden. Durch den Status erkennt der Mandant die abweichenden Saldenbestätigungen auf einen Blick und kann die Klärung und die Dokumentation für den Abschlussprüfer sichtbar in Auditi vornehmen. Am Ende wird eine Auswertung der Feststellungen (wie viele Saldenbestätigungen zurückgekommen sind, wie viele davon in Übereinstimmung waren, wie viele geklärt wurden usw.) ausgedruckt. Insgesamt erleichtert es eine Zusammenarbeit und spart Zeit.
Nähere Informationen zum Verfahren und einen Zugang zur digitalen Plattform erhalten Sie von uns, bitte sprechen Sie uns an.
Wir bieten eine qualitativ hochwertige Beratung. Unabhängige Zufriedenheitsbefragungen unserer Mandanten bescheinigen uns überdurchschnittlich hohe Bewertungen. Gern sind wir auch für Sie aktiv.
Sie wissen noch nicht so recht, ob wir Ihnen weiterhelfen können? Dann vereinbaren Sie doch einen Gesprächstermin. Es würde uns freuen, von Ihnen zu hören.
Hermann-Ehlers-Straße 3
49082 Osnabrück
Tel. 0541 357 45 50
Fax 0541 357 45 55