Die DPR hat die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) veröffentlicht. Als nationaler Prüfungsschwerpunkt wurde ergänzend eine Fokussierung auf die Lageberichterstattung gem. § 315 Abs. 1 Satz 1-3 HGB formuliert. Damit werden die Analyse der bedeutsamen finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren in den IFRS Abschlüssen 2018 besonders untersucht.
Die Prüfungsschwerpunkte sind insbesondere für die Finanzberichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung von IFRS-Abschlüssen für 2018 von Bedeutung.
Gemäß § 315 Abs. 1 S. 1-3 HGB ist im Konzernlagebericht eine Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns erforderlich, die mit dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit korrespondieren muss. In die Analyse sind die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen und unter Bezugnahme auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern.
Hierfür bedarf es nach DRS 20.62 f. einer hinreichenden Darstellung, Analyse und Bewertung des Geschäftsverlaufs, wobei auf die maßgeblichen Entwicklungen und Ereignisse, die ursächlich für den Verlauf waren, gesondert einzugehen ist. Mögliche Ereignisse von besonderer Bedeutung können beispielsweise Umstrukturierungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen, Veränderungen des Konsolidierungskreises oder bedeutsame Änderungen des Unternehmensumfelds sein.
Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der Ertragslage ist an den Ergebnisquellen des Konzerns auszurichten. Die entsprechenden Erläuterungen müssen in Beziehung zur Ertragslage des Vorjahres sowie zur Schätzung des Vorjahres betreffend die künftige Entwicklung gesetzt und die Faktoren für eine Veränderung herausgearbeitet werden. Im Rahmen der Ausführungen ist zudem auf die Umsatzerlöse die Auftragslage, wesentliche Aufwendungen und Erträge sowie auf bedeutsame finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren einzugehen, die auch zur internen Steuerung des Konzerns herangezogen werden.
Beispiele für finanzielle Leistungsindikatoren sind: Eigenkapitalrendite, Gesamtkapitalrendite, Umsatzrendite, Cashflow, Working Capital, Investitionen in Sachanlagevermögen und in immaterielles Anlagevermögen, EBIT, EBITDA, Wertbeitrag.
Die Berechnung finanzieller Leistungsindikatoren ist darzustellen, sofern dies nicht im Konzernanhang erfolgt und ggfs. eine Überleitungsrechnung auf die Zahlen des Konzernabschlusses aufzunehmen, sofern eine solche Überleitung sinnvoll möglich ist.
In die Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns sind auch die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns von Bedeutung sind.
Beispiele für nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind:
Zu den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren sind quantitative Angaben zu machen, sofern quantitative Angaben zu diesen Leistungsindikatoren auch zur internen Steuerung herangezogen werden und sie für den verständigen Adressaten wesentlich sind.
Die quantitativen Angaben zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren können im Konzernlagebericht stärker aggregiert sein, als sie zur internen Steuerung verwendet werden.
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