Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit können sich ab dem 01.01.2022 mit ihrem Personalausweis mit Online- Ausweisfunktion online arbeitslos melden. Ein persönliches Erscheinen für die Arbeitslosmeldung ist dadurch nicht mehr zwingend erforderlich.
Neben der persönlichen Meldung in der zuständigen Agentur für Arbeit besteht somit eine zusätzliche rechtssichere Form der Arbeitslosmeldung.
Bisher war es bereits möglich, sich online arbeitssuchend zu melden, seinen Antrag auf Arbeitslosengeld online zu stellen oder einen Beratungstermin zu vereinbaren. Jetzt wurde das eService –Angebot erweitert. Seit Jahresbeginn ist es für Kunden möglich, sich rund um die Uhr und ortsunabhängig arbeitslos zu melden. Die elektronische Arbeitslosmeldung wird der persönlichen Meldung gleichgestellt.
Wie auch bisher bei der Arbeitslosmeldung ist eine Identifikation bei der Online-Arbeitslosmeldung erforderlich. Dies erfolgt mithilfe des Personalausweises mit Online-Funktion bzw. eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (eID-Karte, elektronischer Aufenthaltstitel, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion).
Alternativ bleibt natürlich weiterhin die persönliche Arbeitslosmeldung bestehen.
Bei der Arbeitslosmeldung handelt es sich um einen Voraussetzungsanspruch für das Arbeitslosengeld. Wer bereits arbeitslos ist oder innerhalb der nächsten drei Monate arbeitslos wird, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Arbeitsagentur zu melden. Nur so kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter:
https://web.arbeitsagentur.de/vermittlung/oalo-ui/arbeitslos-melden
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