Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurück gezahlt werden muss. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen wird pro Kind 10 Jahre lang ein Zuschuss i.H. von EUR 1.200,00 jährlich gewährt.
Das Baukindergeld kann seit dem 18. September 2018 online bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Eine Antragstellung ist nur im Rahmen der verfügbaren Bundesmittel möglich. Auf eine Förderung besteht somit kein Rechtsanspruch.
Anspruch auf Baukindergeld haben natürliche Personen,
Nur der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland wird gefördert. Dabei muss es sich um den Hauptwohnsitz handeln. Für geerbte bzw. geschenkte Immobilien wird kein Baukindergeld gewährt.
Für jedes förderfähige Kind werden zehn Jahre lang jährlich 1.200 € gezahlt. In Bayern kann unter bestimmten Voraussetzungen ein zusätzlichen „BaukindergeldPlus“ von EUR 300,00 pro Kind und Jahr beantragt werden.
Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach Einzug in das selbstgenutzte Wohneigentum gestellt werden. Als Einzugsdatum gilt das Datum der Meldebestätigung der Gemeinde. Für alle Anträge mit Einzug vor dem 18. September 2018 muss der Antrag bis spätestens 31. Dezember 2018 gestellt werden. Kinder werden jedoch nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Einzug geboren worden sind.
Wenn die geförderte Wohnimmobilie nicht mehr selbst genutzt wird (z. B. bei Verkauf oder Vermietung der geförderten Immobilie) ist der Zuschussempfänger verpflichtet, die KfW unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Der Anspruch auf Zahlung von Zuschussraten endet zu dem Zeitpunkt, an dem die Selbstnutzung des Wohneigentums aufgegeben wird.
Die Bildung von selbstgenutzem Wohneigentum wurde bereits in der Zeit von 1995 bis 2005 durch die sog. Eigenheimzulage gefördert. Die Finanzverwaltung bleibt jedoch beim Baukindergeld außen vor, denn das Baukindergeld wurde als Förderprogramm der KfW ausgestaltet und wird dort unter dem Förderprogramm 424 bereitgestellt. Die Eigenheimzulage wurde jedoch aufgrund zu hoher Kosten abgeschafft. Ob die neue Förderung tatsächlich den Neubau von Wohneigentum anregt, bleibt abzuwarten.
Sie haben noch Fragen zum Baukindergel? Wir informieren und beraten Sie gern.
Wir bieten eine qualitativ hochwertige Beratung. Unabhängige Zufriedenheitsbefragungen unserer Mandanten bescheinigen uns überdurchschnittlich hohe Bewertungen. Gern sind wir auch für Sie aktiv.
Sie wissen noch nicht so recht, ob wir Ihnen weiterhelfen können? Dann vereinbaren Sie doch einen Gesprächstermin. Es würde uns freuen, von Ihnen zu hören.
Hermann-Ehlers-Straße 3
49082 Osnabrück
Tel. 0541 357 45 50
Fax 0541 357 45 55