Die ESMA (europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) hat die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für 2020 veröffentlicht. Diese sollten kapitalmarktorientierte Unternehmen und deren Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung von IFRS-Abschlüssen für 2019 besonders beachten.
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind internationale Standards für die Rechnungslegung, die vom International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt werden. Im Vergleich zu dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) sind die IFRS kein in sich geschlossenes Regelwerk, sondern setzen sich stattdessen mit Einzelfragen auseinander.
Ziel ist es mit den Standards eine weltweite Harmonisierung der Rechnungslegung zu schaffen und den Adressaten ausreichend Informationen zu der finanziellen Lage des Unternehmens zu liefern.
Für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit Sitz in der EU ist die Anwendung der IFRS verpflichtend.
Laut EU-Verordnung Nr. 1606/2002 sind seit dem 1. Januar 2005 kapitalmarktorientierte Unternehmen dazu verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den IFRS zu erstellen. Als kapitalmarktorientierte Unternehmen gelten Mutterunternehmen, deren Wertpapiere (Aktien und/oder Schuldverschreibungen) zum Handel an einem organisierten Kapitalmarkt innerhalb der Europäischen Union zugelassen sind. Seit 2009 müssen auch bereits Unternehmen, deren Wertpapiere sich noch in einem Zulassungsprozess befinden, Ihren Abschluss nach den IFRS aufstellen. Darüber hinaus können die IFRS freiwillig angewandt werden.
Die Erstellung nach HGB bleibt jedoch für die Bemessung der Steuern weiterhin erforderlich, was beinahe zu einem doppelten Aufwand für diese Unternehmen führt.
Folgende europäische Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse 2019 wurden von der ESMA festgelegt:
Ebenso relevant sind Anhangsangaben zu Auswirkungen eines neuen Referenzzinssatzes auf den IFRS-Abschluss.
Des Weiteren weist die ESMA weiterhin auf eine informative und ausgewogene Lageberichterstattung hin. Insbesondere folgende Anforderungen wurden hervorgehoben:
Darüber hinaus erinnert die ESMA an die EU-Verordnung vom 29. Mai 2019, in der die Verpflichtung, die Jahresfinanzberichte ab dem 1. Januar 2020 in einem einheitlichen elektronischen Format (European Single Electronic Format, ESEF) zu erstellen, festgelegt wurde.
Sollten Sie noch offene Fragen zu den Besonderheiten von IFRS Abschlüssen haben, so kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne diesbezüglich.
Wir bieten eine qualitativ hochwertige Beratung. Unabhängige Zufriedenheitsbefragungen unserer Mandanten bescheinigen uns überdurchschnittlich hohe Bewertungen. Gern sind wir auch für Sie aktiv.
Sie wissen noch nicht so recht, ob wir Ihnen weiterhelfen können? Dann vereinbaren Sie doch einen Gesprächstermin. Es würde uns freuen, von Ihnen zu hören.
Hermann-Ehlers-Straße 3
49082 Osnabrück
Tel. 0541 357 45 50
Fax 0541 357 45 55