Die Rechnungslegung von kapitalmarktorientierten Unternehmen wird seit dem 1. Juli 2005 durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) geprüft. In Anlehnung an die europäische Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) wurden die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (European common enforcement priorities for 2017 IFRS financial statements) veröffentlicht.
Sie beziehen sich auf folgende Bereiche:
1. Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen der Anwendung wesentlicher neuer Standards im Erstanwendungsjahr
Betroffen sind insbesondere die Implementierungsprojekte zu IFRS 9 und IFRS 15. Diese müssen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung beendet sein, um konkrete Angaben über die Auswirkungen und die in Anspruch genommenen Wahlrechte machen zu können
2. Ausgewählte Aspekte zu Ansatz, Bewertung und Angaben nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
Dabei stehen die Aspekte immaterielle Vermögenswerte, Anpassungen im Bewertungszeitraum, günstige Unternehmenskäufe, verpflichtende Übernahmeangebote, Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung, bedingte Gegenleistungen und Fair Value bezogene Anhangangaben im Mittelpunkt.
3. Ausgewählte Aspekte zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen
Im Vordergrund steht die für 2017 erstmals zu erstellende Überleitungsrechnung, in der die „Finanz“Verbindlichkeiten in ihrer Entwicklung über zahlungswirksame und nicht zahlungswirksame Veränderungen dargestellt werden. Daneben wird auf Angaben zur Einbeziehung bestimmter Bestandteile in den Zahlungsmittelbestand geachtet (zum Beispiel Überziehungskredite und Beträge aus Cash Pool Vereinbarungen) sowie zu Zahlungsmittelbeständen, deren Verfügbarkeit eingeschränkt ist (zum Beispiel wegen Devisenausfuhrbeschränkungen).
4. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen gemäß IAS 37 sowie zugehörige Anhangangaben
5. Konzernlagebericht und Konzernerklärungen
Die in dem Papier veröffentlichten Themen sind für kapitalmarktorientierte Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung ihrer IFRS Abschlüsse für 2017 besonders zu berücksichtigen
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