DPR Prüfungsschwerpunkte 2018

DPR Prüfungsschwerpunkte 2018

Die DPR hat am 23. November 2017 die Prüfungsschwerpunkte 2018 bekanntgegeben.

22. Dezember 2017

Die Rechnungslegung von kapitalmarktorientierten Unternehmen wird seit dem 1. Juli 2005 durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) geprüft. In Anlehnung an die europäische Wertpapier­ und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) wurden die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (European common enforcement priorities for 2017 IFRS financial statements) veröffentlicht.

Sie beziehen sich auf folgende Bereiche:

 

1. Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen der Anwendung wesentlicher neuer Standards im Erstanwendungsjahr

Betroffen sind insbesondere die Implementierungsprojekte zu IFRS 9 und IFRS 15. Diese müssen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung beendet sein, um konkrete Angaben über die Auswirkungen und die in Anspruch genommenen Wahlrechte machen zu können

 

2. Ausgewählte Aspekte zu Ansatz, Bewertung und Angaben nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse

Dabei stehen die Aspekte immaterielle Vermögenswerte, Anpassungen im Bewertungszeitraum, günstige Unternehmenskäufe, verpflichtende Übernahmeangebote, Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung, bedingte Gegenleistungen und Fair Value­ bezogene Anhangangaben im Mittelpunkt.

 

3. Ausgewählte Aspekte zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen

Im Vordergrund steht die für 2017 erstmals zu erstellende Überleitungsrechnung, in der die „Finanz“­Verbindlichkeiten in ihrer Entwicklung über zahlungswirksame und nicht zahlungswirksame Veränderungen dargestellt werden. Daneben wird auf Angaben zur Einbeziehung bestimmter Bestandteile in den Zahlungsmittelbestand geachtet (zum Beispiel Überziehungskredite und Beträge aus Cash Pool­ Vereinbarungen) sowie zu Zahlungsmittelbeständen, deren Verfügbarkeit eingeschränkt ist (zum Beispiel wegen Devisenausfuhrbeschränkungen).

 

4. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen gemäß IAS 37 sowie zugehörige Anhangangaben

  • Verzicht auf Ansatz wegen Unmöglichkeit einer verlässlichen Schätzung unter Beachtung der Angabepflichten (IAS 37.26 und 37.86)
  • Verzicht auf die reguläre Berichterstattung wegen Inanspruchnahme der Schutzklausel unter Beachtung der Mindestangaben (IAS 37.92)
  • Angaben zu Schätzungsunsicherheiten (IAS 37.85(b), IAS 1.125 und 1.129)
  • Gruppierung der Rückstellungen (IAS 37.87)
  • Angabe rückstellungsspezifischer Ertrags- und Aufwandsposten (IAS 1.97 und 1.98(b), (f) sowie (g))

 

5. Konzernlagebericht und Konzernerklärungen

  • Berichterstattung über alternative Leistungskennziffern als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren (§ 315 Abs. 1 S. 3 HGB)
  • Darstellung potenzieller Auswirkungen des Brexit auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns (§ 315 Abs. 1 HGB)
  • Vorhandensein der Angaben zum Diversitätskonzept im Rahmen der Konzernerklärung zur Unternehmensführung (§ 315d HGB i. V. m. § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB) und Vorhandensein der nichtfinanziellen Konzernerklärung (§ 315b HGB)

 

Die in dem Papier veröffentlichten Themen sind für kapitalmarktorientierte Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung ihrer IFRS­ Abschlüsse für 2017 besonders zu berücksichtigen


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