Die veröffentlichten Prüffelder für das Bundesland NRW teilen sich auf in zentrale (für alle Finanzämter geltende) Prüffelder und in dezentrale (nur für einzelne Finanzämter geltende) Prüffelder.
Die Informationen über die Prüfungsschwerpunkte der Finanzämter sind für Steuerberater und Ihre Mandanten ein interessantes Thema. Nur wenige Bundesländer geben diese bekannt. Nordrhein-Westfalen ist eines davon und wird sich bei der Prüfung im Jahr 2018 besonders auf folgende Themen konzentrieren:
Neben diesen für alle Finanzämter geltenden Prüffeldern, wurden noch folgende weitere für einzelne Finanzämter geltende Prüffelder sortiert nach Steuerart festgelegt:
Zu beachten ist, dass die oben aufgeführten Prüffelder lediglich Schwerpunkte darstellen und ein Prüfer auch andere Sachverhalte betrachten kann und i. d. R. wird.
Für weitere Information zu den Prüfungsschwerpunkten der einzelnen Finanzämter verweisen wir auf die Internetseite der Oberfinanzdirektion NRW.
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