Aufgrund verschiedener Urteile hat das BMF Vorläufigkeitsvermerke aufgehoben.
Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgaben:
Der BFH hat mit Urteil vom 10. September 2015 entschieden, dass die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgaben gemäß § 4 Absatz 5b EStG mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit verschiedenen Beschlüssen die Verfassungsbeschwerden gegen die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen im Geltungsbereich des Alterseinkünftegesetzes nicht zur Entscheidung angenommen.
Kürzung der Beiträge zur Basiskrankenversicherung um Bonuszahlungen der Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten:
Der BFH hat mit Urteil vom 01. Juni 2016 entschieden, dass Erstattungen einer gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms für vom Steuerpflichtigen getragene Kosten für Gesundheitsmaßnahmen nicht mit den als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträgen des Steuerpflichtigen zu verrechnen sind.
Des Weiteren wurde der Vorläufigkeitsvermerk zur Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten aufgehoben.
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