Verbraucherschutz – Kartenzahlung soll gebührenfrei werden

Verbraucherschutz – Kartenzahlung soll gebührenfrei werden

Bundesregierung plant Wettbewerbsverbesserungen im Bereich der Zahlungsdienste

13. Februar 2017

Im Rahmen eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung im Sinne der Kunden der Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste verbessert werden. Neben der vorrangingen europaweiten Abschaffung der Kartenzahlungsgebühren sollen insbesondere Sicherheitsaspekte erhöht und die Verbraucherhaftung beschränkt werden.

Die Bundesregierung legte am 17.3.2017 einen Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdienstrichtlinie vor. Dieser sieht vor, den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste zu verbessern, Gebühren für Kartenzahlungen abzuschaffen sowie den Verbraucherschutz zu erhöhen.

Insbesondere beinhaltet der Gesetzesentwurf folgende Punkte:

  • Europaweit für Händler zukünftig keine gesonderten Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften erheben
  • Die Verbraucherhaftung für nicht autorisierte Zahlungen wird von zurzeit 150 EUR auf nunmehr 50 EUR herabgesetzt
  • Bisher lassen sich Lastschriften bereits innerhalb von acht Wochen zurückholen. Dieses Erstattungsrecht wird gesetzlich festgehalten und gilt ebenfalls europaweit
  • Änderungen bei der Beweislast zu Gunsten von Kunden: Zahlungsdienstleister müssen in Zukunft unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers nachzuweisen. Auf diesem Weg sollen Fehlüberweisungen von Kunden einfacher rückabgewickelt werden können
  • Durch den Gesetztesentwurf sollen auch Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister von der gesetzlichen Regelung erfasst werden. Diese waren bisher in einer aufsichtsrechtlichen Grauzone angesiedelt. Sie sollen zukünftig der Aufsicht der BaFin unterstellt werden, erhalten andererseits aber einen EU-weiten Zugang zum Zahlungsverkehrsmarkt

Bei Onlinezahlungen müssen Zahlungsdienstleister künftig bei risikoreichen Zahlungen für eine „starke Kundenauthentifizierung“ sorgen. Der Kunde muss sich diesbezüglich über mindestens zwei Komponenten (z.B. Karte und Transaktionsnummer) legitimieren.


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