Im Rahmen eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung im Sinne der Kunden der Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste verbessert werden. Neben der vorrangingen europaweiten Abschaffung der Kartenzahlungsgebühren sollen insbesondere Sicherheitsaspekte erhöht und die Verbraucherhaftung beschränkt werden.
Die Bundesregierung legte am 17.3.2017 einen Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdienstrichtlinie vor. Dieser sieht vor, den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste zu verbessern, Gebühren für Kartenzahlungen abzuschaffen sowie den Verbraucherschutz zu erhöhen.
Insbesondere beinhaltet der Gesetzesentwurf folgende Punkte:
Bei Onlinezahlungen müssen Zahlungsdienstleister künftig bei risikoreichen Zahlungen für eine „starke Kundenauthentifizierung“ sorgen. Der Kunde muss sich diesbezüglich über mindestens zwei Komponenten (z.B. Karte und Transaktionsnummer) legitimieren.
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