Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung für Privatversicherte nicht als Sonderausgaben abziehbar

Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung für Privatversicherte nicht als Sonderausgaben abziehbar

Der BFH hat mit Urteil vom 1. Juni 2016 die Anerkennung der Selbstbeteiligung bei einer privaten Krankenversicherung als Sonderausgaben abgelehnt.

17. Februar 2017

Bei privaten Krankenversicherungstarifen mit Selbstbeteiligung, kann die Selbstbeteiligung nicht als Sonderausgabe steuerlich berücksichtigt werden.

In der privaten Krankenversicherung können Tarife mit einer Selbstbeteiligung gewählt werden. Je nach Höhe der Selbstbeteiligung verringert sich hierdurch der monatliche Krankenversicherungsbeitrag. Als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchstabe a EStG sind jedoch nur Beiträge zur „Basisversorgung“ in der Krankenversicherung abziehbar, hierzu zählt lt. BFH jedoch nicht die Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung kann lediglich als Krankheitskosten gem. § 33 EStG im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung geltend gemacht werden.


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