Durch die Änderung kann das Siegel nun ebenfalls ausschließlich in elektronischer Form geführt werden.
Hierdurch wird es möglich, dass Prüfungsvermerke und -berichte ausschließlich in elektronischer Form abgegeben werden.
Bislang musste das Siegel des Wirtschaftsprüfers manuell auf mindestens einem Papierexemplar aufgebracht werden. Daher war bislang immer auch mindestens ein gesiegeltes Papierexemplar des Prüfungsvermerks beziehungsweise -berichts dem Mandanten auszuhändigen. Durch die Änderung der Regelung zur Gestaltung des Berufssiegels in der Berufssatzung und der Ermöglichung, das Siegel auch elektronisch oder drucktechnisch zu führen, kann künftig auf die Aushändigung eines gesiegelten Exemplars in Papierform verzichtet werden, denn das Siegel kann ausschließlich in elektronischer Form in den Vermerk beziehungsweise den Bericht integriert werden.
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