EU-Staaten müssen auf elektronische Bücher den vollen Umsatzsteuersatz erheben.
Für Bücher gilt in den meisten EU-Staaten der ermäßigte Umsatzsteuersatz. Nach EU-Recht ist der ermäßigte Steuersatz nur für Lieferungen von Büchern(auf physichen Träger) anzuwenden. Der EUGH stellt fest, dass auch E-Books auf einem physichen Träger gelesen werden, jedoch wird ein solcher Träger nicht zusammen mit dem elektronischen Buch geliefert. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist daher ausgeschlossen und verletzt nach Ansicht des EUGH nicht den Grundsatz der Gleichbehandlung. Hiermit bestätigt der EUGH die geltenden Regelungen in Deutschland.
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