Das Thema Sozialversicherung ist nicht so einfach zu durchschauen. Viele Arbeitgeber sind unsicher, ob und wofür Krankenkasse, Minijob-Zentrale, Rentenversicherung, Unfallversicherungsträger oder Agentur für Arbeit zuständig sind und welche Angaben sie an diese Organisationen übermitteln müssen.
Folgende Leistungen soll das SV-Infoportal für Arbeitgeber bringen:
Arbeitgebern soll ein bedarfsgerechter, schneller und unkomplizierter Zugang und Überblick zu den im SV-Recht relevanten Informations- und Meldepflichten ermöglicht werden. Arbeitgeber werden dabei mittels Frage-Menü (durch einfache Entscheidungsfragen) durch das umfangreiche und komplizierte SV-Meldewesen geführt. Dazu werden Arbeitgebern auf einer Plattform die Informationen gebündelt zur Verfügung gestellt.
Die Plattform soll über Computer, Tablets oder Smartphones genutzt werden können.
Es können allerdings weder Meldungen, Bescheinigungen noch Anträge übermittelt werden.
Das Portal steht im Internet unter hier zur Verfügung.
Wir bieten eine qualitativ hochwertige Beratung. Unabhängige Zufriedenheitsbefragungen unserer Mandanten bescheinigen uns überdurchschnittlich hohe Bewertungen. Gern sind wir auch für Sie aktiv.
Sie wissen noch nicht so recht, ob wir Ihnen weiterhelfen können? Dann vereinbaren Sie doch einen Gesprächstermin. Es würde uns freuen, von Ihnen zu hören.
Hermann-Ehlers-Straße 3
49082 Osnabrück
Tel. 0541 357 45 50
Fax 0541 357 45 55