Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen werden 2017 die zentralen Prüffelder „Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG“ sowie „Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8c KStG“ bearbeiten.
Darüber hinaus wurden dezentrale Prüffelder festgelegt. Diese gelten für einzelne Finanzämter in Nordrhein-Westfalen. Eine Übersicht finden Sie hier.
Zur Erleichterung der Veranlagungsarbeiten sollten die jeweils notwendigen Unterlagen und Angaben direkt mit Abgabe der Steuererklärung eingereicht werden.
Bei den Prüffeldern handelt es sich lediglich um Schwerpunkte. Neben den o.g. Themen dürfen und werden die jeweiligen Prüfer auch andere Sachverhalte überprüfen.
In den anderen Bundesländern werden ebenfalls Prüfungsschwerpunkte vorgegeben, jedoch nicht der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Die Prüfungsschwerpunkte aus Nordrhein-Westfalen können als Anhaltspunkte für andere Bundesländer dienen und sollten dementsprechend bei der Erstellung der Steuererklärung besonders beachtet werden.
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