Die Abgeltungsteuer bleibt vorerst bestehen

Die Abgeltungsteuer bleibt vorerst bestehen

Weitere Versuche zur Beseitung der Abgeltungsteuer sind jedoch zu erwarten.

16. Mai 2017

Das Land Brandenburg hat beim Bundesrat eine Entschließung bzgl. der Abschaffung der Abgeltungsteuer beantragt, die jedoch am 12. Mai 2017 nicht gefasst wurde.

Bereits im Jahr 2016 wurde das Thema Abschaffung der Abgeltungssteuer in den Medien präsent. Beim Bundesrat wurde das Thema durch einen Antrag des Bundeslands Brandenburg aktuell. Die entsprechende Entschließung blieb jedoch aus, so dass der Antrag im Ergebnis erfolglos war. Grund dafür ist unter anderem die Bundestagswahl, da die Realisierung der Gesetzesänderung bis zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich wäre.

Die Abgeltungssteuer samt ihren Einschränkungen bleibt vorerst bestehen. Jedoch werden wahrscheinlich im Jahr 2018 neue Versuche gestartet, um eine Beseitigung dieser Besteuerungsart zu erzielen. Immer mehr Stimmen in der Literatur zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit. Durch die besondere Besteuerung der Kapitaleinkünfte mit einem pauschalen Steuersatz von 25% wird die Gleichmäßigkeit der Besteuerung durchbrochen.

Des Weiteren ist die ursprüngliche Begründung dieser Besteuerungsart, dass eine Kapitalflucht in Niedrigsteuerstaaten vermieden werden soll, nicht mehr zeitgemäß. Durch die Einführung verbesserter Kontrollsysteme und durch internationale Gesetzesänderungen wird die Verhinderung der Steuervermeidung bereits wesentlich verbessert.

Mit Hilfe von verbesserten Kontrollsystemen und internationalen Änderungen wird bereits die Besteuerung der Kapitalerträge gesichert.


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