Dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdienstrichtlinie stimmte der Finanzausschuss des Bundestages am 31. Mai 2017 zu.
Das Verbot der Preisaufschläge soll europaweit gelten. Die Haftung der Verbraucher von nicht autorisierten Zahlungen wird auf EUR 50,00 von derzeit EUR 150,00 herabgesetzt. Bisher konnten Lastschriften innerhalb von 8 Wochen zurückgeholt werden. Dieses Erstattungsrecht wird nun europaweit gesetzlich geregelt. Auch gibt es Veränderungen im Bereich der Beweislast zu Gunsten der Kunden. Um dem Nutzer Betrug oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen zu können, muss der Zahlungsdienstleister in Zukunft unterstützendes Beweismaterial vorweisen. Hat der Kunde eine Fehlüberweisung vorgenommen, soll diese einfacher zurückgeholt werden können.
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