Danach soll im zweiten Jahr hintereinander der Abgabesatz reduziert werden. Im Jahr 2016 lag die Künstlersozialabgabe noch bei 5,2 %. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes im Jahr 2015 prüft und berät die Deutsche Rentenversicherung und die Künstlersozialkasse über die Pflicht zur Abgabe. Hierauf ist das Ergebnis der Beitragssenkung im Wesentlichen zurückzuführen.
Über die Künstlersozialversicherung werden selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in die gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Selbstständige Künstler und Publizisten tragen 50 % ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss von 20 % und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen von 30 % finanziert. Als Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe dienen alle Entgelte, die in einem Jahr an selbständige Künstler und Publizisten, gezahlt wurden.
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