Der Änderungsbedarf ergibt sich aufgrund des am 19. April 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz).
Durch die Einführung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen mit durchschnittlich mehr als 500 Mitarbeitern für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, nichtfinanzielle Erklärungen im Lagebericht aufnehmen. Dazu zählen Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer-, und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption. Des Weiteren wurden strukturelle Änderungen vorgenommen.
Der deutsche Rechnungslegungs Standard zur Konzernlageberichterstattung (DRS 20) muss an diese formalen und rechtlichen Neuerungen angepasst werden. Einen Entwurf hat das DRSC am 20. Juni 2017 veröffentlicht, der im Wesentlichen folgende Änderungen enthält:
Alle interessierten Personen sowie Organisationen können eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen bis zum 14. August 2017 an den DRSC abgeben.
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