Neues Beitragsverfahren für Selbstständige als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse

Neues Beitragsverfahren für Selbstständige als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse

Rückwirkende Berichtigung der Beitragsberechnung

12. September 2017

Ab dem 1. Januar 2018 soll die Berechnung der Krankenkassenbeiträge vorläufig erfolgen. Eine endgültige Festsetzung erfolgt erst nach dem Einreichen des Einkommensteuerbescheids vom jeweiligen Kalenderjahr. Durch diese Neuerung kommt es zu Nachzahlungen, bzw. Erstattungen von Beiträgen.

Der Beitrag Selbstständiger für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse wird auf Basis der Daten im aktuellen Einkommensteuerbescheid berechnet und gilt für die Zukunft. Für die endgültige Festsetzung ist der Selbstständige verpflichtet, den entsprechenden Einkommensteuerbescheid spätestens drei Jahre nach Ablauf des Versicherungsjahres bei der Krankenkasse einzureichen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, wird rückwirkend der Höchstbeitrag festgesetzt. Die Neuregelung umfasst das Arbeitseinkommen und das Einkommen aus Vermietung und Verpachtung.

 

Die bestehende Härtefallregelung und die Beitragsbemessung nach Mindesteinkommen verändern sich mit der Neuregelung nicht.


Zurück zur Übersicht




Huskobla & Kollegen Partnerschaft mbB

Wir bieten eine qualitativ hochwertige Beratung. Unabhängige Zufriedenheitsbefragungen unserer Mandanten bescheinigen uns überdurchschnittlich hohe Bewertungen. Gern sind wir auch für Sie aktiv.

Sie wissen noch nicht so recht, ob wir Ihnen weiterhelfen können? Dann vereinbaren Sie doch einen Gesprächstermin. Es würde uns freuen, von Ihnen zu hören.

 

ZUM KONTAKTFORMULAR

Hermann-Ehlers-Straße 3
49082 Osnabrück

Tel. 0541 357 45 50
Fax 0541 357 45 55

www.huk-os.de
info@huk-os.de