Währungsumrechnung im Konzernabschluss

Währungsumrechnung im Konzernabschluss

Kommentierungsfrist bis zum 31. Oktober 2017

22. September 2017

Am 1. September 2017 hat das DRSC mit E-DRS 33 einen Entwurf zur Währungsumrechnung im Konzernabschluss veröffentlicht.  Ziel des neuen Rechnungslegungsstandards ist es, die Grundsätze der Währungsumrechnung nach § 308a HGB sowie die Grundsätze zur Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung in den Handelsbilanzen II der einbezogenen Unternehmen zu konkretisieren und Anwendungsfragen anhand von Praxisbeispielen zu verdeutlichten.

Der neue Standard ist für alle Mutterunternehmen anzuwenden, die zur Aufstellung eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses gemäß §§ 290 ff. HGB oder eines Konzernabschlusses gemäß §§ 11 ff. PublG verpflichtet sind oder dies freiwillig tun. Dagegen gilt der Rechnungslegungsstandard für Mutterunternehmen, die einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufstellen, nicht.

Die neuen Regelungen sollen nach endgültiger Verabschiedung des Standards erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2018 beginnen, anzuwenden sein. Eine frühere vollumfängliche Anwendung ist zulässig und wird empfohlen.

Der vollständige Wortlaut der Verlautbarung ist auf der Internetseite des DRSC abrufbar. Kommentierungen sind gegenüber dem DRSC bis zum 31. Oktober 2017 abzugeben.


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