Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die Durchsetzung eines gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit. Dazu hat der Gesetzgeber drei wichtige neue Instrumente zur angestrebten Verringerung der Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen geschaffen. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 200 bzw. 500 Beschäftigten. Auf diese kommen neue organisatorische Anforderungen und Berichtspflichten zu.
Betroffene Unternehmen sollten spätestens jetzt damit beginnen, entsprechende Konzepte zu entwickeln und zeitnah umzusetzen sowie gegebenenfalls entsprechende Vergütungsstrukturen schaffen. Besondere Beachtung ist dabei auf die Definition der „gleichwertigen Arbeit“, die Bestimmung des Vergleichsentgelts sowie die Anforderungen des Datenschutzes zu legen. Bei Fragen zur adäquaten Konzeptionierung und Implementierung der Prozesse und Vergütungsstrukturen nach Maßgabe der Anforderungen des EntgTranspG unterstützen wir Sie gerne – sprechen Sie uns an.
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