Am 7. Juni 2019 hat der Bundesrat der Ende April 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen Rentenerhöhung zugestimmt.
Nachdem die Renten in 2018 erstmals nach dem Jahr 2009 wieder um mehr als drei Prozent angestiegen sind, wurden für 2019 mit über drei Prozentpunkten im Westen sowie nahezu vier Prozentpunkten im Osten erneut vergleichsweise hohe Rentensteigerungen beschlossen. Details zur Entwicklung veröffentlicht die Deutsche Rentenversicherung jährlich im sog. Rentenatlas.
Gründe für die aktuelle Rentenerhöhung sind insbesondere die nach wie vor gute bundesweite Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt sowie das noch immer steigende Lohn- und Gehaltsniveau.
Konkret sieht der Beschluss des Bundesrats Erhöhungen der Rentenwerte ab dem 1. Juli 2019 im Westen um 3,18 % und im Osten um 3,91 % vor.
Bei einer durchschnittlichen Altersrente von derzeit rd. 1.300 EUR ergibt sich beispielsweise eine monatliche Rentenerhöhung von 41,34 EUR (West) bzw. 50,83 EUR (Ost).
Rentenbezieher sollten prüfen, ob sich für sie nach der aktuellen Erhöhung eine Pflicht zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen ergibt. Dies ist i.d.R. der Fall, wenn der persönliche Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. Im Veranlagungszeitraum 2019 beträgt der Grundfreibetrag bei Einzelveranlagung 9.168 EUR.
Das Bayerische Landesamt für Steuern bietet als Service einen kostenlosen Alterseinkünfte-Rechner an, der die gängigen Standardsachverhalte berücksichtigt.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Rechner in besonders gelagerten Fällen eine steuerliche Beratung nicht ersetzt.
Sind Sie unsicher, ob Sie als Rentenbezieher nach der Rentenerhöhung von steuerlichen Pflichten betroffen sind? Gerne beraten wir Sie ausführlich zu diesem Thema. Sprechen Sie uns an.
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