Sonderprüfungen

Sonderprüfungen

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Es gibt eine Vielzahl von Sachverhalten und Anlässen, bei denen eine Bescheinigung oder Bestätigung durch einen externen Prüfer gefordert ist. Wir führen für Sie verschiedene Sonderprüfungen durch.

Dazu zählen beispielhaft:

  • Aktienrechtliche Sonderprüfungen (AktG)
  • Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfungen (§ 11 UmwG)
  • Gründungs- und Sacheinlagenprüfungen bei Kapitalgesellschaften
  • Prüfung internes Kontrollsystem
  • Prüfung Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
  • Mittelverwendungsprüfung (EU Zuschüsse)
  • Prospektbeurteilungen (IdW-Standard)
  • Prüfung besonderer Vorgänge im Unternehmen
  • Unterschlagungsprüfungen
  • Prüfung wegen Unterbewertung und fehlender Angaben
  • Prüfungen bei Liquidation, Vergleichs- und Insolvenzverfahren
  • Überschuldungsprüfung
  • Prüfung der ordnungsmäßigen Meldung von Verkaufsverpackungen
  • Mittelverwendungsprüfungen
  • Antragstellung zur Reduzierung der EEG-Umlage stromintensiver Unternehmen




Huskobla & Kollegen Partnerschaft mbB

Wir bieten eine qualitativ hochwertige Beratung. Unabhängige Zufriedenheitsbefragungen unserer Mandanten bescheinigen uns überdurchschnittlich hohe Bewertungen. Gern sind wir auch für Sie aktiv.

Sie wissen noch nicht so recht, ob wir Ihnen weiterhelfen können? Dann vereinbaren Sie doch einen Gesprächstermin. Es würde uns freuen, von Ihnen zu hören.

 

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